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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Wohn-Agentur freiraum wird hiermit beauftragt, die Anmietung eines Wohnobjektes möglichst zu vermitteln, bzw. Die Gelegenheit hierzu nachzuweisen. Die Tätigkeit des Vermittlers liegt in der Bekanntgabe einer Gelegenheit zum Abschluß eines Mietverhältnisses. Es ist Sache des Wohnraumsuchenden und des Vermieters, welche Form das Mietverhältnis vertraglich erhält. 

  2. Kommt durch die Vermittlung ein Mietverhältnis zustande, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Vermittler dies unverzüglich mitzuteilen und die Vermittlungsgebühr entsprechend unserer Preisliste zu zahlen. Weiterhin ist der Wohn-Agentur freiraum innerhalb von 5 Tagen eine Abschrift des Vertrages zu bringen. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, so sind die Mietpreisangaben die der Vermieter bei der Vermittlungsbeauftragung gemacht hat, Grundlage für die Provisionsberechnung. 

  3. Der Provisionssatz ergibt sich aus der Ausnutzung der möglichen Vertragslaufzeit. Kürzere Mietzeiten werden bei der Berechnung der Vermittlungsgebühr nur dann berücksichtigt, wenn ein kürzerer Mietzeitraum vor Erhalt des Angebots mit dem Vermittler abgesprochen war. Bei längeren Mietzeiten verpflichtet sich der Auftraggeber,  den  Vermittler  unverzüglich  davon  in Kenntnis  zu  setzen  und  die Differenz  der Vermittlungsgebühr zu  entrichten. 


  4. Der Nachweis des auftragsgemäß durch uns angebotenen Objektes gilt als anerkannt, wenn uns der Empfänger nicht umgehend nach Erhalt schriftlich nachweist, daß ihm das Angebot schon von anderer Seite zuerst angeboten wurde. 

  5. Unsere Angebote sind nur für den Auftraggeber selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Mietverhältnis zustande, haftet  der Auftraggeber für das volle Vermittlungsentgelt. 

  6. Die Wohn-Agentur freiraum übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen  Vertragsverletzung seitens des Vermittlers oder seines Mitarbeiters beruht. 

  7. Die Gültigkeit dieses Vertrages beträgt 2 Monate und ist von beiden Vertragspartnern jederzeit ohne Frist aufkündbar. Der Auftraggeber verpflichtet sich, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen,  wenn er ohne Mitwirkung der  Wohn-Agentur freiraum  anderweitig  Wohnraum gemietet  hat.  In diesem Fall ist die Quelle anzuführen, durch die der Vertrag zustande kam. 

  8. Änderungen und Ergänzungen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung. Durch die Rechtsunwirksamkeit einzelner Vertragspunkte werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

  9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz, Berlin. Der Auftraggeber erkennt durch seine Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigt, ein Exemplar dieses Vertrages erhalten zu haben. 
 
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